Raus aus dem Alltag - Rein ins THW !

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • ich bin mindestens 10 Jahre alt
  • ich bin noch nicht 60 Jahre alt
  • ich besitze die geforderte Tauglichkeit
  • ich habe die Deutsche Staatsbürgerschaft
  • ich wurde noch nie von einer anderen Katastrophenschutzbehörde unehrenhaft entlassen
  • ich bekenne mich zum demokratischem Rechtsstaat
  • ich bin nicht vom Wahlrecht gemäß des §13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen
  • ich wurde noch nie zu einer Freiheitsstrafe über 1 Jahr rechtsmäßig verurteilt

 

Es ist unabhängig von welchem Geschlecht Sie sind, oder ob Sie einen Migrationshintergrund haben. Ihre berufliche Ausbildung oder Tätigkeit wird ebenfalls kein Nachteil sein da Sie, wie alle Helfer des Technischen Hilfswerk, eine einheitliche Ausbildung erhalten. Die beruflichen Qualifikationen können sogar ein Vorteil sein und werden ggf. durch die Fachausbildung vertieft und ergänzt.

Wie und wo kann ich dem THW beitreten?

Grundsätzlich können Sie sich bei dem Ortsverband anmelden, welcher auch für ihren Wohnsitz zuständig ist. Sie werden ein Gespräch mit dem Ortsbeauftragten führen in dem alle Fragen geklärt werden und ihnen ihre Rechte und Pflichten erläutert werden. Jedoch kann auch die zuständige Geschäftsstelle ihnen behilflich sein den zuständigen Ortsverband zu finden oder ihnen Fragen zur Mitgliedschaft beantworten.

Ein Recht auf Mitgliedschaft im THW besteht allerdings nicht. Die Aufnahme hängt von der Entscheidung des Ortsbeauftragten ab. Grundlage der Entscheidungsfindung ist die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen sowie der aktuelle Bedarf des Ortsverbandes.

 

Welche Pflichten werde ich als Helfer im THW haben?

  • regelmäßige Teilnahme an Diensten, Veranstaltungen, Ausbildungen, Übungen und Einsätzen
  • regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen
  • Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten
  • dienstlichen Weisungen nachkommen
  • Reglungen für Beurlaubungen und Dienstbefreiungen beachten
  • Die Ausstattung und Einrichtungen sorgfältig und nur für dienstliche Zwecke verwenden
  • Sich in die Gemeinschaft der Helferinnen und Helfer einfügen und kameradschaftlich verhalten
  • das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen
  • jede Veränderung in meinem persönlichen Verhältnissen dem THW bekannt geben (z.B.: Änderung der Anschrift oder Familienstand, Arbeitgeberwechsel)

 

Wie werden Pflichtverstöße geahndet?

Pflichtverstöße sind unter anderem:

Unentschuldigtes Fehlen bei Dienstveranstaltungen, Weigerung am Dienst teilzunehmen oder das nicht befolgen von dienstlichen Weisungen.

Pflichtverstöße werden ermahnt und können im Wiederholungsfall zur Entlassung aus dem THW führen.

 

Entstehen durch die Mitwirkung im THW berufliche Nachteile?

Grundsätzlich nicht. Es dürfen durch den Dienst im THW keine beruflichen Nachteile entstehen. Während der Teilnahme an den Dienstveranstaltungen oder Einsätzen entfällt die Pflicht zur Arbeitsleistung. Auch nach Einsätzen und Diensten stehen ihnen Ruhezeiten zu, bevor sie ihr Arbeitsverhältnis wieder aufnehmen. Ihr Arbeitgeber wird ebenfalls zur Lohnfortzahlung verpflichtet und kann diese Kosten auf Antrag vom Bund erstattet bekommen. Sollten Sie Selbständig sein erhalten Sie ebenfalls Verdienstausfall nach der Entschädigungsrichtlinie des THW.