Der Helfersprecher
Der Helfersprecher hat die Aufgabe, die Interessen der ehrenamtlichen Helferschaft gegenüber dem Ortsbeauftragten zu vertreten und bei Konflikten eine möglichst einvernehmliche Lösung herbeizuführen.
Er wirkt daher bei allen wichtigen Helferangelegenheit mit und hat die Möglichkeit, z.B. bei der Be- und Abberufung von Führungskräften hierzu Stellung zu nehmen. Auch bei der Dienst- und Ausbildungsplangestaltung soll er die Möglichkeit haben, die Verträglichkeit mit dem Privat- und Berufsleben zu prüfen. Insgesamt soll er - gemeinsam mit den Helfern und den Führungskräften des Ortsverbandes - für ein Wohlfühlklima im Ortsverband sorgen.
Auf Landes- und Bundesebene gibt es ebenfalls Sprecher, die die Interessen jeweils gegenüber dem Landesbeauftragten bzw. gegenüber dem Präsidenten vertreten. Der Bundessprecher hat in wichtigen Belangen auch ein Vorspracherecht beim zuständigen Fachministerium, dem Bundesministerium des Innern.
Die Helfersprecher werden jeweils für fünf Jahre gewählt und nehmen diese Funktion als Zweitfunktion neben ihrer eigentlichen Aufgabe im Ortsverband wahr.